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Luft-Wasser-Wärmepumpe an einem österreichischen Wohnhaus, gefördert über den Kesseltausch
Förder-Check, Stand Oktober 2026

Wärmepumpe Förderung: die Checkliste für Bund und Länder

Hier haken Sie ab, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist: alte Heizung, Gerät, Bundesland und Zeitpunkt. Mit den Prüflisten dieser Seite erkennen Sie Lücken, bevor sie Geld kosten. Bis zu drei Fachbetriebe erstellen Ihnen auf Wunsch ein Angebot mit Förder-Check.

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Schnellcheck

Bekomme ich eine Förderung für die Wärmepumpe?

Sehr wahrscheinlich ja, sofern Sie im Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung gegen eine Wärmepumpe vom Typ Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser tauschen. Dann zahlt der Bund in der Neuauflage 2026 eine Pauschale von € 5.000. Registrierung: 2. November bis 31. Dezember 2026.

Sechs Fragen entscheiden über die Bundesförderung. Können Sie alle mit Ja beantworten, stehen die Chancen gut. Bei einem Nein lohnt sich der Blick auf die Unterseiten, denn für manche Fälle gibt es Landesprogramme.

Sechs Mal Ja für die Bundesförderung
  • Es wird eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung ersetzt.
  • Die Wärme wird über Wasser verteilt, also über Heizkörper oder Fußbodenheizung.
  • Die Heizung kommt mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur aus.
  • Das Gerät steht in der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme.
  • Das Kältemittel hat ein GWP von höchstens 750.
  • Ein Protokoll der Energieberatung liegt vor.
Beträge

Was der Bund 2026 zahlt

Die Neuauflage des Kesseltauschs zahlt € 5.000 Pauschale für die Wärmepumpe, € 5.000 Bohrbonus bei neuer Tiefenbohrung oder neuem Brunnen und € 2.500 Solarbonus bei Solarthermie ab 6 m². Stand Oktober 2026.

€ 5.000 Pauschale

Gilt für Wärmepumpen vom Typ Luft-Wasser, Sole-Wasser und Wasser-Wasser. Bei Luft-Wasser-Geräten mit Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750 gibt es 20 % weniger.

+ € 5.000 Bohrbonus

Nur für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wenn eine neue Sonde oder ein neuer Brunnen errichtet wird.

+ € 2.500 Solarbonus

Für eine thermische Solaranlage ab 6 m². Photovoltaik zählt nicht, eine PVT-Hybridanlage kann laut FAQ in Frage kommen.

Zum Vergleich: In der ersten Runde 2026 waren bis zu € 7.500 möglich, diese Runde ist geschlossen. Ab 4. Jänner 2027 startet die nächste Runde, der Antrag muss dann vor der Umsetzung gestellt werden. Laut Infoblatt 2027 (Version 10/2026) bleibt die Pauschale für die Wärmepumpe bei € 5.000; die endgültigen Richtlinien sollen im Dezember 2026 beschlossen werden.

Prüfliste

Förderung beantragen: die Unterlagen-Checkliste

Wer die Unterlagen früh sammelt, kann sich gleich nach dem Start registrieren und vermeidet Nachforderungen. Diese Liste deckt die üblichen Punkte bei Bund und Ländern ab. Was genau verlangt wird, steht im jeweiligen Infoblatt.

Vor der Registrierung

  • Fotos und Daten der alten Heizung, etwa Typenschild von Kessel oder Therme
  • Protokoll der Energieberatung, das für die Bundesförderung gefordert ist
  • Schriftliches Angebot mit Gerätetyp, Leistung und Kältemittel
  • Klärung, ob ein Fernwärmeanschluss möglich wäre, denn dieser hat beim Bund Vorrang

Nach dem Einbau

  • Rechnungen mit Datum, die Leistungen ab 7. Oktober 2026 belegen
  • Nachweise zu Gerät und Inbetriebnahme, wie im Infoblatt verlangt
  • Bei Landesförderung: eigener Antrag mit den Fristen des Landes
  • Bei Kombination: Bescheid oder Mitteilung des Bundes, wenn das Land diese verlangt

Wer kann eine Förderung beantragen?

Beim Bund ist die Neuauflage für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gedacht. Entscheidend ist der Ersatz einer fossilen Heizung oder einer Stromdirektheizung. Die Länder setzen eigene Grenzen: Im Burgenland gilt die Sonderförderaktion nur für Häuser im Eigentum, in Oberösterreich für bestehende Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen und Hauptwohnsitz, in Vorarlberg ist die Förderung einkommensunabhängig. Einen eigenen Überblick zu den beiden Ländern finden Sie unter Förderung Wärmepumpe Burgenland und Förderung Wärmepumpe Vorarlberg.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Gezahlt wird bei Bund und Ländern erst, wenn umgesetzt und abgerechnet ist. Eine verbindliche Bearbeitungsdauer haben wir in den Unterlagen des Bundes nicht gefunden, rechnen Sie also mit einer Vorfinanzierung. In Niederösterreich läuft die Förderung über die Eigenheimsanierung als Annuitätenzuschuss, der halbjährlich über zehn Jahre ausgezahlt wird. Die Landesanträge haben eigene Fristen, im Burgenland etwa spätestens zwölf Monate nach der Rechnung.

Wichtig: "Sauber Heizen für Alle" nimmt 2026 keine Registrierungen mehr an und verträgt sich nicht mit dem Kesseltausch. Für 2027 sieht das Infoblatt eine soziale Zusatzförderung vor, die noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission steht.
Ihr Fall

Förderung je nach Vorhaben

Kesseltausch, Austausch oder Neubau: Jede Situation hat ihre eigene Prüfliste.

Kesseltausch Öl und Gas

Die Prüfliste für den häufigsten Fall: fossiler Kessel raus, Wärmepumpe rein.

Heizkesseltausch Förderung

Angebot mit Förder-Check

Ihr Vorhaben samt Förderbedingungen rechnen bis zu drei Betriebe aus der Umgebung durch.

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Ablauf

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Vier Schritte, die Entscheidung treffen Sie selbst.

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Alte Heizung, Haus, Bundesland und gewünschten Zeitraum angeben. Rund zwei Minuten.

Bis zu 3 Fachbetriebe

Haken Sie die Einwilligung an, bekommen bis zu drei regionale Betriebe Ihre Anfrage.

Besichtigung

Vor Ort sieht sich der Betrieb Heizraum, Heizkörper und Aufstellort an und geht die Förderbedingungen mit Ihnen durch.

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Gerät, Kältemittel, Leistung und Preis nebeneinanderlegen, dann entscheiden.

Richtwerte: Bosch Österreich geht im Einfamilienhaus von ca. € 20.000 bis 40.000 aus, der Klima- und Energiefonds bei einer installierten Luft-Wasser-Wärmepumpe von rund € 23.000. WärmepumpeFörderung.at vermittelt nur, installiert nicht und zahlt keine Förderungen aus.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Wer kann eine Förderung für die Wärmepumpe beantragen?

Die Neuauflage des Kesseltauschs richtet sich an Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, in denen eine fossile Heizung oder eine Stromdirektheizung ersetzt wird. Die Länder ergänzen eigene Kriterien: Im Burgenland muss das Haus im Eigentum stehen, in Oberösterreich ist der Hauptwohnsitz Voraussetzung. Stand Oktober 2026.

Wie lange dauert die Auszahlung der Wärmepumpen-Förderung?

Ausgezahlt wird erst nach Umsetzung und Prüfung der Endabrechnung. Wie lange die Prüfung beim Bund dauert, geben die offiziellen Unterlagen nach unserer Recherche nicht an. Bei der Eigenheimsanierung in Niederösterreich fließt die Förderung als Annuitätenzuschuss halbjährlich über zehn Jahre.

Gibt es eine Förderung für den Austausch einer alten Wärmepumpe?

Beim Bund nicht, denn der Kesseltausch setzt voraus, dass eine fossile Heizung oder eine Stromdirektheizung ersetzt wird. Einzelne Länder haben eigene Lösungen, etwa die Steiermark mit höchstens € 1.500 für den Tausch alter erneuerbarer Heizungen ab 15 Jahren. Details stehen unter Wärmepumpe austauschen.

Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?

Die großen Programme zielen auf den Tausch alter Heizungen, deshalb ist die Förderung im Neubau selten. Eine Ausnahme ist die Impulsförderung des Landes Tirol für Neu-, Zu- und Umbauten. In Salzburg ist der Neubau von der Landesförderung ausdrücklich ausgenommen.

Was kostet eine Wärmepumpe mit Förderung?

Laut Bosch Österreich kostet eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus samt Montage ca. € 20.000 bis 40.000. Davon gehen beim Tausch einer fossilen Heizung € 5.000 Bundespauschale ab, je nach Land kommt ein Zuschuss dazu. Den genauen Eigenanteil zeigt erst ein Angebot für Ihr Haus.

Was kostet der Förder-Check bei WärmepumpeFörderung.at?

Nichts. Sie beschreiben Ihr Vorhaben, und mit Ihrer Zustimmung melden sich bis zu drei Fachbetriebe mit einem Angebot. Die Betriebe prüfen dabei, ob Gerät und Heizsystem die Förderbedingungen erfüllen. Über die Förderung selbst entscheidet die zuständige Stelle.

Förderfähig? Das klären die Fachbetriebe mit Ihnen

Beschreiben Sie Ihre alte Heizung und Ihr Haus. Bis zu drei Betriebe aus Ihrer Gegend erstellen ein Angebot und gehen die Förderbedingungen Punkt für Punkt mit Ihnen durch. Kostenlos und unverbindlich.

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