€ 5.000 Pauschale
Gilt für Wärmepumpen vom Typ Luft-Wasser, Sole-Wasser und Wasser-Wasser. Bei Luft-Wasser-Geräten mit Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750 gibt es 20 % weniger.
Hier haken Sie ab, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist: alte Heizung, Gerät, Bundesland und Zeitpunkt. Mit den Prüflisten dieser Seite erkennen Sie Lücken, bevor sie Geld kosten. Bis zu drei Fachbetriebe erstellen Ihnen auf Wunsch ein Angebot mit Förder-Check.
Sehr wahrscheinlich ja, sofern Sie im Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung gegen eine Wärmepumpe vom Typ Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser tauschen. Dann zahlt der Bund in der Neuauflage 2026 eine Pauschale von € 5.000. Registrierung: 2. November bis 31. Dezember 2026.
Sechs Fragen entscheiden über die Bundesförderung. Können Sie alle mit Ja beantworten, stehen die Chancen gut. Bei einem Nein lohnt sich der Blick auf die Unterseiten, denn für manche Fälle gibt es Landesprogramme.
Die Neuauflage des Kesseltauschs zahlt € 5.000 Pauschale für die Wärmepumpe, € 5.000 Bohrbonus bei neuer Tiefenbohrung oder neuem Brunnen und € 2.500 Solarbonus bei Solarthermie ab 6 m². Stand Oktober 2026.
Gilt für Wärmepumpen vom Typ Luft-Wasser, Sole-Wasser und Wasser-Wasser. Bei Luft-Wasser-Geräten mit Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750 gibt es 20 % weniger.
Nur für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wenn eine neue Sonde oder ein neuer Brunnen errichtet wird.
Für eine thermische Solaranlage ab 6 m². Photovoltaik zählt nicht, eine PVT-Hybridanlage kann laut FAQ in Frage kommen.
Zum Vergleich: In der ersten Runde 2026 waren bis zu € 7.500 möglich, diese Runde ist geschlossen. Ab 4. Jänner 2027 startet die nächste Runde, der Antrag muss dann vor der Umsetzung gestellt werden. Laut Infoblatt 2027 (Version 10/2026) bleibt die Pauschale für die Wärmepumpe bei € 5.000; die endgültigen Richtlinien sollen im Dezember 2026 beschlossen werden.
Wer die Unterlagen früh sammelt, kann sich gleich nach dem Start registrieren und vermeidet Nachforderungen. Diese Liste deckt die üblichen Punkte bei Bund und Ländern ab. Was genau verlangt wird, steht im jeweiligen Infoblatt.
Beim Bund ist die Neuauflage für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gedacht. Entscheidend ist der Ersatz einer fossilen Heizung oder einer Stromdirektheizung. Die Länder setzen eigene Grenzen: Im Burgenland gilt die Sonderförderaktion nur für Häuser im Eigentum, in Oberösterreich für bestehende Wohnhäuser mit höchstens zwei Wohnungen und Hauptwohnsitz, in Vorarlberg ist die Förderung einkommensunabhängig. Einen eigenen Überblick zu den beiden Ländern finden Sie unter Förderung Wärmepumpe Burgenland und Förderung Wärmepumpe Vorarlberg.
Gezahlt wird bei Bund und Ländern erst, wenn umgesetzt und abgerechnet ist. Eine verbindliche Bearbeitungsdauer haben wir in den Unterlagen des Bundes nicht gefunden, rechnen Sie also mit einer Vorfinanzierung. In Niederösterreich läuft die Förderung über die Eigenheimsanierung als Annuitätenzuschuss, der halbjährlich über zehn Jahre ausgezahlt wird. Die Landesanträge haben eigene Fristen, im Burgenland etwa spätestens zwölf Monate nach der Rechnung.
Kesseltausch, Austausch oder Neubau: Jede Situation hat ihre eigene Prüfliste.
Die Prüfliste für den häufigsten Fall: fossiler Kessel raus, Wärmepumpe rein.
Heizkesseltausch FörderungWarum der Bund hier nicht zahlt und wo es trotzdem Geld geben kann.
Wärmepumpe austauschen: FörderungWas im Neubau gefördert wird, was nicht, und welche Pflichten seit 2024 gelten.
Förderung Wärmepumpe NeubauSonderförderaktion Heizungstausch 2026: Prozentsatz, Obergrenze und Antragsfrist.
Wärmepumpe Förderung BurgenlandBeträge je Wärmepumpentyp, Bonus beim Ersatz fossiler Heizungen und die Sechs-Monats-Frist.
Wärmepumpe Förderung VorarlbergIhr Vorhaben samt Förderbedingungen rechnen bis zu drei Betriebe aus der Umgebung durch.
Angebot anfordernVier Schritte, die Entscheidung treffen Sie selbst.
Alte Heizung, Haus, Bundesland und gewünschten Zeitraum angeben. Rund zwei Minuten.
Haken Sie die Einwilligung an, bekommen bis zu drei regionale Betriebe Ihre Anfrage.
Vor Ort sieht sich der Betrieb Heizraum, Heizkörper und Aufstellort an und geht die Förderbedingungen mit Ihnen durch.
Gerät, Kältemittel, Leistung und Preis nebeneinanderlegen, dann entscheiden.
Richtwerte: Bosch Österreich geht im Einfamilienhaus von ca. € 20.000 bis 40.000 aus, der Klima- und Energiefonds bei einer installierten Luft-Wasser-Wärmepumpe von rund € 23.000. WärmepumpeFörderung.at vermittelt nur, installiert nicht und zahlt keine Förderungen aus.
Die Neuauflage des Kesseltauschs richtet sich an Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, in denen eine fossile Heizung oder eine Stromdirektheizung ersetzt wird. Die Länder ergänzen eigene Kriterien: Im Burgenland muss das Haus im Eigentum stehen, in Oberösterreich ist der Hauptwohnsitz Voraussetzung. Stand Oktober 2026.
Ausgezahlt wird erst nach Umsetzung und Prüfung der Endabrechnung. Wie lange die Prüfung beim Bund dauert, geben die offiziellen Unterlagen nach unserer Recherche nicht an. Bei der Eigenheimsanierung in Niederösterreich fließt die Förderung als Annuitätenzuschuss halbjährlich über zehn Jahre.
Beim Bund nicht, denn der Kesseltausch setzt voraus, dass eine fossile Heizung oder eine Stromdirektheizung ersetzt wird. Einzelne Länder haben eigene Lösungen, etwa die Steiermark mit höchstens € 1.500 für den Tausch alter erneuerbarer Heizungen ab 15 Jahren. Details stehen unter Wärmepumpe austauschen.
Die großen Programme zielen auf den Tausch alter Heizungen, deshalb ist die Förderung im Neubau selten. Eine Ausnahme ist die Impulsförderung des Landes Tirol für Neu-, Zu- und Umbauten. In Salzburg ist der Neubau von der Landesförderung ausdrücklich ausgenommen.
Laut Bosch Österreich kostet eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus samt Montage ca. € 20.000 bis 40.000. Davon gehen beim Tausch einer fossilen Heizung € 5.000 Bundespauschale ab, je nach Land kommt ein Zuschuss dazu. Den genauen Eigenanteil zeigt erst ein Angebot für Ihr Haus.
Nichts. Sie beschreiben Ihr Vorhaben, und mit Ihrer Zustimmung melden sich bis zu drei Fachbetriebe mit einem Angebot. Die Betriebe prüfen dabei, ob Gerät und Heizsystem die Förderbedingungen erfüllen. Über die Förderung selbst entscheidet die zuständige Stelle.
Beschreiben Sie Ihre alte Heizung und Ihr Haus. Bis zu drei Betriebe aus Ihrer Gegend erstellen ein Angebot und gehen die Förderbedingungen Punkt für Punkt mit Ihnen durch. Kostenlos und unverbindlich.